Verkäufer und Betreiber des Onlineshops:
Firma C. W. Ossenbühl

Vertreten durch :
Cornelius W. Ossenbühl

Email: info@ossenbuehl.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

1. Die Firma C. W. Ossenbühl erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Mündliche Nebenreden und Abweichungen innerhalb unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

3. Alle im Prospekt oder im Onlineshop aufgeführten Preise und Produktbeschreibungen sind freibleibend und bedürfen der Bestätigung von der Firma C. W. Ossenbühl. Irrtum und Lieferfähigkeit bleiben vorbehalten. Abbildungen von Produkten können geringfügig vom tatsächlichen Produkt abweichen.

4. Mit der Bestellung gibt der Kunde einen Auftrag zum Kauf des Artikels zum angegebenen Preis ab. Ein Vertrag zwischen der Firma C. W. Ossenbühl und dem Kunden kommt erst durch eine postalisch, durch Email oder Fax versandte Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Die automatische Empfangsbestätigung dient nur zum Kenntlichmachen des ordnungsgemäßen Eingangs der Bestellung, ist aber noch keine Auftragsannahme. Die Firma C. W. Ossenbühl kann das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen annehmen.


§ 2 Widerrufsrecht

1. Die Regelungen über den Widerruf nach § 2 Nr. 3-5 der AGB betrifft nur eine solche Erklärung des Kunden, die er über Telefon, Telefax, Email, Internet oder auf sonstige Weise abgibt, bei der er keinen persönlichen Kontakt zu der Firma C. W. Ossenbühl hat.

2. Die Regelungen über den Widerruf nach § 2 Nr. 3-5 der AGB gelten weiter ausschließlich bei Geschäften zwischen der Firma C. W. Ossenbühl und einem Verbraucher. Sie gelten nicht bei Geschäften zwischen der Firma C. W. Ossenbühl und einem Unternehmer.

3. Der Kunde ist an seine Bestellungserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Der Widerruf muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der gekauften Sache erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an : Firma C. W. Ossenbühl , Saarbrücken.

4. Nach Eingang des Widerrufs ist die Firma C. W. Ossenbühl verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf Kosten und Gefahr von der Firma C. W. Ossenbühl zurück zu senden. Die Rücksendekosten bei einer Bestellung bis zu 40 € trägt der Kunde, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

5. Das Recht auf Widerruf ist ausgeschlossen, sofern die von Firma C. W. Ossenbühl gelieferte Ware nach Spezifikation des Kunden gefertigt wurde, oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist; des weiteren bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, oder bei Verbrauchsmaterialien, die aufgrund ihrer Verderblichkeit nicht zur Rücksendung geeignet sind.

6. Der Kunde hat der Firma C. W. Ossenbühl Ersatz zu leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware oder der Verpackung durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden eingetreten ist.


§ 3 Preise, Versandkosten und Zahlung

1. Alle aufgeführten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2. Unabhängig vom Warenwert berechnet die Firma C. W. Ossenbühl dem Kunden eine Pauschale von 9,00 € für Verpackung, Porto und Versicherung.

3. Die Bezahlung der Ware erfolgt gegen Vorkasse oder über Einschreiben per Nachnahme der Post AG. Die Gebühr für die Nachnahmesendung, welche die Post AG erhebt, gehen zu Lasten des Kunden. Diese Gebühr beträgt, inklusive Übermittlungsentgelt, zur Zeit 5,11 € für einen Betrag bis 3.500 €.


§ 4 Lieferung, Annahme, Verzug, Schadenersatz

1. Der Versand durch die Firma C. W. Ossenbühl erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in Länder der Europäischen Gemeinschaft.

2. Die Ware wird schnellstmöglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt des Geldes ausgeliefert. Bei Nachnahme erfolgt die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Bestellung. Gerät die Firma C. W. Ossenbühl mit der Lieferung in Verzug, so hat der Kunde der Firma C. W. Ossenbühl eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Hat die Firma C. W. Ossenbühl nach Ablauf der Frist die Ware noch nicht geliefert, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Weiter ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz für alle vertraglichen Hauptpflichten, für Nichterfüllung und für Leistungsverzug zu fordern, sofern die Firma C. W. Ossenbühl diesbezüglich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, sowie für von der Firma C. W. Ossenbühl zu vertretende Unmöglichkeit. Die Firma C. W. Ossenbühl haftet im Fall des Verzugs nur für vorhersehbare Schäden und im vorhersehbaren Rahmen, es sei denn, dass die Firma C. W. Ossenbühl diesbezüglich grobes Verschulden trifft.

4. Im übrigen haftet die Firma C. W. Ossenbühl nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern dies zulässig ist.

5. Im kaufmännischen Verkehr haftet die Firma C. W. Ossenbühl für Leistungsverzug nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit die Firma C. W. Ossenbühl dabei keine Kardinalspflichten verletzt hat.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich anzunehmen.

7. Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware schuldhaft in Verzug, so hat er der Firma C. W. Ossenbühl die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Diese belaufen sich mindestens auf die enstandenen Verpackungs- und Versandkosten. Das Recht der Firma C. W. Ossenbühl einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma C. W. Ossenbühl behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Die Firma C. W. Ossenbühl behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma C. W. Ossenbühl berechtigt.

3. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum von der Firma C. W. Ossenbühl hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


§ 7 Gewährleistung, Untersuchungspflichten,
     Mitwirkungspflichten


1. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

2. Versteckte Mängel sind spätestens 14 Tage nach Kenntniserlangung durch den Kunden schriftlich bei der Firma C. W. Ossenbühl anzuzeigen, um eine eventuelle weitere Verschlechterung der Sache zu verhindern. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr müssen versteckte Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Kunden schriftlich bei der Firma C. W. Ossenbühl angezeigt werden.

3. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist die Firma C. W. Ossenbühl nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

4. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung durch Firma C. W. Ossenbühl mindestens zweimal fehl, oder ist die Ersatzlieferung bzw. Mangelbeseitigung für den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen, oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

5. Ist die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung für die Firma C. W. Ossenbühl unzumutbar oder unmöglich, hat die Firma C. W. Ossenbühl das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden seinen Kaufpreis zu erstatten.

6.Der Kunde ist verpflichtet mitzuwirken, Datenverluste durch regelmässige Sicherungskopien und Backups zu vermeiden, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist.

7. Bei Verlust von Daten und Bildern haftet die Firma C. W. Ossenbühl nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen zur Nutzung der Sache, zur Installation zusätzlicher Hard- oder Software und sonstiger vorgegebener Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Für den Fall, dass ein solches Fehlverhalten vorliegt, trifft die Nachweispflicht für die Nichtursächlichkeit des zuvor beschriebenen Fehlverhaltens für den gerügten Mangel den Kunden.

9. Beim Verkauf gebrauchter Waren haftet die Firma C. W. Ossenbühl bezüglich Mängeln, Mangelfolgeschäden, Schadenersatz wegen Nichterfüllung und positiver Forderungsverletzung hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weiter gelten die  Regelungen des § 8 Nr. 6 der AGB.


§ 8 Garantie, Gewährleistung

1. Die Firma C. W. Ossenbühl bietet dem Kunden die gesetzliche Gewährleistung. Für Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate und für Gebrauchtwaren 12 Monate. Unabhängig davon ist die Garantie des Herstellers.

2. Die Bedingungen, insbesondere die Dauer der Garantie hängt vom jeweiligen Hersteller und der speziellen Ware ab, und sind den der Ware beiliegenden Herstellerinformationen zu entnehmen.

3. Vor Inanspruchnahme der Garantieabwicklung hat der Kunde Rücksprache mit der Firma C. W. Ossenbühl zu führen, um den bestmöglichen Weg für die Abwicklung zu vereinbaren. Der Kunde erklärt sich auch bereit, den Versand ggf. selbst auf eigene Kosten und Gefahr an den Hersteller zu übernehmen, sofern dieses sinnvoll erscheint.

4. Bei Inanspruchnahme der Abwicklung der Garantie hat der Kunde die Ware auf seine Kosten und Gefahr an Firma C. W. Ossenbühl zu senden.

5. Der Ware sind zwingend der Kaufbeleg und der Garantiebeleg des Herstellers beizulegen.

6. Die Firma C. W. Ossenbühl bietet dem Kunden weiter eine eigenständige Garantie beim Kauf gebrauchter Produkte von 6 Monaten ab Kaufdatum an. Inhalt der Garantie ist der Austausch bzw. die Reparatur der defekten Ware. Die § 8 Nr. 3 und Nr. 4 der AGB gelten entsprechend. Sollte der Austausch oder die Reparatur zweimal fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen.

7. Ist der Austausch oder die Reparatur für die Firma C. W. Ossenbühl unzumutbar oder unmöglich, hat sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden seinen Kaufpreis zurück zu erstatten.


§ 9 Abschließende Regelungen

1. Erfüllungsort ist Saarbrücken

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten.

3. Auf die Verträge zwischen Firma C. W. Ossenbühl und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Anwendung.